Handwerkerbonus – Förderung von Handwerkerleistungen

Alles neu? – sichern sie sich jetzt die förderung!

Eckpunkte der Regelung

  • Förderbar sind die Renovierung, Erhaltung und Modernisierung von im Inland gelegenem Wohnraum sowie dessen Außenhaut
  • Förderungsfähig sind 20 % der Kosten für Arbeitsleistungen und Fahrtkosten (nicht: Materialkosten) in Höhe von max. € 3.000,- (ohne Umsatzsteuer)
  • Arbeitsleistungen und Fahrtkosten müssen in den Endrechnungen gesondert ausgewiesen sein
  • Somit beträgt die Förderung pro Person, Wohneinheit und Jahr max. € 600,-
  • Die leistenden Unternehmen müssen über eine entsprechende Gewerbeberechtigung verfügen
  • Die Handwerkerrechnung muss per Banküberweisung bezahlt worden sein

Beachten Sie unbedingt folgenden Link:

www.handwerkerbonus.gv.at

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt von der Planung und Beratung bis hin zur Umsetzung Ihres Wohntraums.
Dabei stehen Service und Qualität an erster Stelle. Unsere Referenzen sprechen für sich.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht – wir sind für Sie da!